Positionspapier Trolleybus Systemalternative zwischen Stadtbahn und Autobus
     
Vorbemerkung

In 60 Städten der Europäischen Union trägt der Trolleybus die Hauptlast des ÖPNV. Nicht nur bei den Kunden und den Anrainern, aufgrund seiner Umweltverträglichkeit besonders beliebt, erfreut sich dieses Nahverkehrssystem zunehmender Wertschätzung bei Verkehrsplanern und Verkehrsunternehmen wegen seiner hohen Akzeptanz durch den Kunden, den „relativ“ günstigen Errichtungskosten im Vergleich zu klassischen Stadtbahn- Systemen, dem „Trolleybus-Bonus“ d.h. eine höhere Nutzung durch den Kunden als bei vergleichbaren Bussystemen und eine ausgezeichnete Verträglichkeit im Bezug auf Umwelt und Anrainer.

Aufgrund der technischen Entwicklung, der eingesetzten Technik und der infrastrukturellen Voraussetzungen ist der Trolleybus den Schienenverkehrssystemen wie Stadtbahn und Metro zuzuordnen. Diese Zuordnung sollte auch in den Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union ihren Niederschlag finden. Dabei ist auch der Umweltaspekt nicht zu vernachlässigen, bedarf doch gerade das ehrgeizige Ziel von Kyoto betreffend die Abgasbelastungen innovativer Ansätze bei der ÖPNV Gestaltung. Einer dieser Ansätze ist mit Sicherheit in der ausgereiften und bewährten Trolleybus-Technik zu finden.

1. Historische Entwicklung

Nur wenige Jahre nach der ersten elektrischen Straßenbahn verkehrte – ebenfalls in Berlin – 1882 der erste Trolleybus. Damals noch als „Gleislose Bahn“ bezeichnet, entwickelte sich dieses Verkehrssystem vorerst aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse und der mangelhaften Bereifung sehr zögerlich. An eine kurze Blüte in ganz Europa vor dem Ersten Weltkrieg konnte erst in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts wieder angeschlossen werden. In den meisten Ländern und Sprachen der Erde als Trolleybus bezeichnet – entwickelte sich aufgrund der eingesetzten Technik und des angewandten Rechtsrahmens – die „Gleislose Bahn“ zur kleineren Schwester der Stadtbahn.

Weltweit nutzen im Jahr 2004 rund 360 Städte dieses umweltverträgliche Verkehrssystem wobei 41.000 Trolleybusse eingesetzt werden. Im Bereich der Europäischen Union setzen 60 Städte auf den Trolleybus als Rückgrat des städtischen ÖPNV, wobei mit weiteren Trolleybus-Städten zu rechnen sein wird (z. B. soll Rom ab Herbst 2004 wieder einen Trolleybus- Betrieb erhalten). Zusätzlich unterhält die Schweiz derzeit 14 Trolleybus- Betriebe, wobei die Schweizer Trolleybus- Technik eine führende Position einnimmt.

2. Trolleybus-Systemtechnik

Im Vergleich zu Stadtbahn-Systemen bietet der Trolleybus kostengünstige Infrastruktureinrichtungen. Im Vergleich zu herkömmlichen Bus-Systemen sind die baulichen Voraussetzungen für einen Trolleybus-Betrieb denen einer Stadtbahn gleichzusetzen. Beispielhaft seien Investitionskosten für die Fahrleitungs- und Stromversorgungsanlagen des Trolleybusses wie folgt angeführt:

Position
Baumaßnahme
Einheit
Preis ca.
Anmerkungen
1
Zweispurige Fahrleitung
km
210.000
Fahrleitung für
beide Fahrtrichtungen
2
Fahrleitungskreuzung
Stück
20.700
Kreuzung
Trolleybus/Trolleybus
3
Fahrleitungsweiche
elektrisch
Stück
55.000
Abzweigung
Trolleybus/Trolleybus
4
Fahrleitungsweiche
mechanisch
Stück
20.100
Verknüpfung
Trolleybus/Trolleybus
5
Streckentrenner
Stück
14.800
Montage am Mast
6
Speisepunkt
Stück
6.400
Montage am Mast
7
Fahrleitungsmast
Stück
3.500
Inkl. Fundament
8
Gleichrichterstation
Stück
430.000
Zur Stromversorgung
inkl. Gebäude
 

Die oben angeführten Preise verstehen sich als Richtpreise auf Basis Bestbieter Februar 2004.
Daraus ist ersichtlich, dass seitens der Aufgabenträger für ein Trolleybus- System nicht unerhebliche Aufwendungen geleistet werden müssen, welche sich in einer Komplexität der Anlagen widerspiegeln. Die Infrastruktureinrichtungen sind dabei speziell auf die örtlichen Gegebenheiten (= das jeweilige Straßennetz) abgestimmt, wobei die Verhältnisse zwischen Arbeitsaufwand und Material mit rund 2/3 zu 1/3 zu Buche schlagen. Daraus ergibt sich, dass 2/3 der Errichtungskosten für den Abtrag einer Trolleybus- Anlage veranschlagt werden müssen, ohne das Material einer weiteren Verwendung zuführen zu können.

Für einen Solo-Trolleybus müssen derzeit ca. EUR 400.000,--, für einen Gelenk-Trolleybus ca. EUR 500.000,-- bei Neuanschaffung, angesetzt werden. Aufgrund der geringen Stückzahlen liegt dieser Wert etwa beim doppelten Preis von dem eines vergleichbaren Autobusses. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer liegt im Durchschnitt bei 15 bzw. 20 Jahren. Da die eingesetzte Trolleybus-Technik in engem Zusammenhang mit der vorhandenen Infrastruktur steht, sind Trolleybusse in der Regel auch wie Stadtbahnen an das eigene System gebunden und es besteht nur ein geringer Markt für Gebrauchtfahrzeuge. Die Komplexität eines Trolleybus- Systems spiegelt sich auch in einer allfälligen Ausschreibungspraxis analog Autobus wieder:
Die Infrastruktur des Trolleybus- Betriebes wäre zu teilen:
a) Stromversorgung, Fahrleitung, Elektrowerkstätten an Aufgabenträger
b) Fahrzeuge, Mechanikwerkstätte an Bestbieter

Aus einer solchen – rein theoretischen Trennung - zwischen Betrieb und Infrastruktur erwachsen dem Aufgabenträger erhebliche wirtschaftliche und organisatorische Nachteile. Die Synergien eines integrierten Trolleybus- Betriebes analog Stadtbahn- bzw. Metro-Systeme gehen dadurch verloren – gefährden den Bestand der Trolleybus-Technik und erbringen keinerlei (finanzielle) Vorteile für den Aufgabenträger. Auch stellt sich wie bei den Stadtbahn- und Metro- Systemen die Frage der Trennlinie zwischen Betrieb und Infrastruktur, da die sehr unterschiedlichen technischen Parameter der einzelnen Trolleybus- Betriebe (Fahrleitungsspannung, Polarität, Weichensteuerung, Nutzbremsung, etc.) nicht beliebig untereinander ausgetauscht werden können. Eine Behandlung des Trolleybus analog Stadtbahn und Metro liegt daher aufgrund der Verwandtschaft der beiden Systeme und der technischen Entfernung zum Autobus auf der Hand.

 
Bürgermeister Dr. Heinz Schaden stellt auf dem internationalen Symposium „Pro Obus ist Pro Umwelt“ das Positionspapier der Stadt Salzburg vor.
Foto: Christian OSTERER


3. Umweltverträglichkeit

Sowohl im Hinblick auf den Schadstoffausstoß, wie auch den Lärm, gehört der Trolleybus zu den verträglichsten Verkehrssystemen. Die ökologischen Vorteile werden durch den Effekt der Nutzbremsung (Bremsenergie wird in elektrische Energie umgewandelt und in das Netz zurückgespeist) weiter verstärkt, kann doch dadurch bis zu 25 % der benötigten Traktionsenergie im Fahrbetrieb selbst erzeugt werden.

Laut Angaben Dr. Hendlmeier (Universität München) erspart der Trolleybus gegenüber einem herkömmlichen Autobus mit Dieselantrieb nachstehende wesentliche Umweltbelastungen je 100 Platzkilometern:
4,8 Gramm Kohlenmonoxyd (CO)
17,9 Gramm Stickoxyde (NOx)
3,3 Gramm Schwefeldioxyd (SO2)
11,1 Gramm Kohlenwasserstoff (CH)

Darüber hinaus wird ein Dieselkraftstoffverbrauch von 0,68 Liter je 100 Platzkilometer eingespart. Unter der Annahme einer ca. 5 km langen innerstädtischen Buslinie, welche an Werktagen 12 Betriebsstunden im 10-Minuten-Takt, 3 Betriebsstunden im 15-Minuten- Takt und an Sonnund Feiertagen 15 Betriebsstunden im 15-Minuten- Takt betrieben wird, ergibt sich eine Einsparung von beachtlichen 130 t Schadstoffbelastung pro Jahr. Für eine mittlere Großstadt, am Beispiel Salzburg, mit einem durchschnittlich großen Trolleybus- System ergäbe sich bei dessen Umstellung auf Dieselbusbetrieb allein beim CO2 Ausstoß eine Erhöhung um unvorstellbare 5.600 t. Dies auch unter der Bedachtnahme, dass vielfach die elektrische Energie für den Trolleybus- Betrieb ausschließlich aus regenerierbarer Energie erzeugt wird.

4. Rechtliche und betriebliche Situation

Aufgrund der technischen und betrieblichen Herkunft als „Gleislose Bahn“ wird der Trolleybus in den nationalen Rechtsgebungen zumeist als Eisenbahn behandelt. Dies ist unter anderem auch in Österreich gem. § 5 Eisenbahngesetz 1957 im Absatz 3 so geregelt: (3) Oberleitungs-Omnibusse (Anm.: = Trolleybus) gelten als Straßenbahn, sofern es sich nicht um die Haftung für Schäden beim Betrieb eines Oberleitungskraftfahrzeuges, wenn auch in Verbindung mit ortsfesten eisenbahntechnischen Einrichtungen, handelt.

Der Tatsache, dass sich der Trolleybus in Betrieb und Bau im Wesentlichen an die Stadtbahn anlehnt, findet in einigen Ländern der Europäischen Union und der Schweiz in einer eigenen Trolleybus-Verordnung als Detaillierung des jeweiligen Eisenbahngesetzes seinen Niederschlag. Betrieblich wird ein Trolleybus-System – unabhängig seiner rechtlichen Einstufung – als Stadtbahn-System geführt:

 
  • Klar definierte Linienführung aufgrund der vorgegebenen Fahrleitungsanlage
  • Festgelegte Fahrzeugfolge aufgrund der vorhandenen Stromversorgung
  • Besondere Ausbildung und Schulung der Mitarbeiter Umkehr- und Wendemöglichkeiten nur an vorgesehenen Orten, in Abhängigkeit zur Fahrleitungsanlage
  • Beeinflussungsmöglichkeit zur Bevorrangung im Straßenverkehr über die Fahrleitungsanlage
  • Störungs- und Gefahrenmanagement im Hinblick auf spannungsführende Fahrleitungsanlagen (600 – 1000 Volt DC) im öffentlichen Raum
Die moderne VAN HOOL Obus-Flotte in Salzburg. Foto: SALZBURG AG  

Diese, der Stadtbahn bzw. der Metro verwandten Rahmenbedingungen finden auch ihren Niederschlag zum Teil im Arbeitnehmerschutz und in arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. sind MitarbeiterInnen eines Österreichischen Trolleybus- Betriebes automatisch im Eisenbahner-Kollektivvertrag).

5. Volkswirtschaftliche Aspekte

Wirtschaftlichkeitsüberlegungen werden beim Einsatz von Trolleybussen nicht nur „absolut“ angestellt, sondern natürlich in Relation zu konkreten Alternativen. Hauptkonkurrent für den Trolleybus ist der Dieselbus, weshalb die folgenden volkswirtschaftlichen Aspekte in Relation zum Dieselbus gestellt werden:
  • Kundennutzen „Die Schienen am Himmel“
    Der Trolleybus kann seine Nachteile im investiven Bereich bis zwischen 10 und 20 Prozent am Markt durch eine verbesserte Ertragsseite ausgleichen. Es gibt konkrete wissenschaftliche Hinweise, wonach der Trolleybus vom Markt anders wahrgenommen wird als der Dieselbus. Durch die Fahrleitung hat der Trolleybus und damit der ÖPNV eine ständige visuelle Präsenz im öffentlichen Raum. Die sichtbare Linienführung macht die Erreichbarkeit mit den ÖPNV besser merk- und erkennbar. Der Trolleybus hat von der Marktpräsenz her die Attribute der Stadtbahn – er hat „Seine Schienen am Himmel“ –
  • Unfallcharakteristik
    Von der Marktseite her gesehen ist die Wahl zwischen Trolleybus und Dieselbus nicht die Wahl zwischen Fahrzeugalternativen sondern von Systemalternativen. Diese Tatsache wird auch dadurch verstärkt, dass die Unfallcharakteristik des Trolleybusses der der Stadtbahn entspricht und nicht der des Dieselbusses. Das Verhältnis der verletzten Straßenverkehrsteilnehmer je Personenkilometer zwischen Trolleybus und Dieselbus beträgt 1:2.
  • Externe Effekte
    In einer Erhebung der Fa. Prognos/Basel betreffend die externen Kosten verschiedener Verkehrsmittel liegt der Trolleybus trotz der aufwändigen Infrastruktur nur mit knapp 7 Cent je gefahrenen Kilometer über dem Dieselbus. Das heißt, dass der Wirtschaftlichkeitsaspekt zwischen Diesel- und Trolleybus sich ausgeglichen darstellt.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der kostenmäßige Vorteil des Trolleybusses steigt, je dichter die Taktfolge auf einer Linie ist.

Bürgermeister Dr. Heinz Schaden (2. von rechts) ist ein großer Förderer des Obusbetriebes, hier bei eines Obustaufe. Foto: Rolf BICKELHAUPT

6. Aspekte im Hinblick auf die EUVerordnung betreffend die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge für den Personenverkehr

Derzeit wird der Trolleybus nicht explizit im Entwurf für die Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen der Mitgliedsstaaten im Zusammenhang mit Anforderungen des öffentlichen Dienstes und der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge für den Personenverkehr auf der Schiene, der Straße und auf Binnenschifffahrtswege angeführt. Fachjuristische Gutachten weisen jedoch darauf hin, dass aufgrund der nationalen Gesetzgebungen der Trolleybus als Stadtbahn zu behandeln ist. Eine textliche Aufnahme würde einerseits Rechtssicherheit schaffen und andererseits die Position des Trolleybus aus umweltpolitischer Perspektive stärken. Im Einzelnen wäre eine diesbezügliche Ergänzung in nachstehenden Punkten bzw. Artikeln erforderlich:
  • Artikel 4a (e):
    Diese Punktation trifft insbesondere auf die Trolleybus- Betriebe zu.
  • Artikel 6 (c):
    Die Laufzeit für Trolleybus-Aufträge muss der für Schienenverkehrs- und Binnenschifffahrtsdienste gleich gehalten werden – 15 Jahre.
    Anm: dies entspricht der durchschnittlichen Abschreibungsdauer von Trolleybussen, welche aufgrund der höheren Anschaffungskosten aber auch der längeren Lebensdauer in etwa beim doppelten Wert des Dieselbusses liegt.

    Obiges gilt auch für die Unterpunkte 6 (c) (i) und (ii) da der Trolleybus wie auch bei Eisenbahn, Stadtbahn oder Metro zum Bereitstellen des besonderen rollenden Materials verpflichtet – und dafür im Wesentlichen kein Markt besteht. Wie bereits ausgeführt, liegt die Amortisationsdauer eines Trolleybusses beim doppelten Wert eines Autobusses – im europäischen Schnitt - bei 15 Jahren.
  • Artikel 7.2:
    Aufgrund der Verknüpfung von Infrastruktur, Fahrbetriebsmittel und Mitarbeitern im Trolleybus- Betrieb sollte die Regelung des Artikels 7.2 auch auf Trolleybus- Betriebe ausgedehnt werden. Aufgrund der lokalen Beschränktheit und der vom Dieselbus stark abweichenden Charakteristika, kann kein Wettbewerb entstehen. Die Bestimmungen der Unterpunkte 7.2 (a) und 7.2 (b) treffen daher voll inhaltlich auf den Trolleybus zu. Gleiches gilt für die Regelung im Artikel 7.3 – da in 100% aller EU-Trolleybus- Betriebe die zuständige Behörde mit öffentlichen Mitteln den Trolleybus-Betrieb errichtet hat und betreibt.
  • Artikel 9.2 (a):
    Aus den spezifischen Aspekten eines Trolleybus-Betriebes sollte die Auflistung dieses Punktes neben der Stadtbahn und der Metro um den Trolleybus ergänzt werden.
7. Zusammenfassung

Der Trolleybus stellt sich auch in der Europäischen Union als Systemalternative zwischen Stadtbahn und Autobus dar. Das System Trolleybus empfiehlt sich insbesondere für Mittelstädte ohne Straßenbahn, wobei in engen Straßen auch die Möglichkeit einer (elektronischen) Spurführung besteht. Besonders im Hinblick auf alternative Antriebstechniken (Brennstoffzelle), hat der Trolleybus interessante Zukunftsperspektiven, da bei solchen zukunftsorientierten Antriebskonzepten weitgehend auf die Trolleybus-Technik zurückgegriffen wird.
Im Hinblick auf die Erreichung der Kyoto-Ziele kommt dem Trolleybus gerade in mit Abgasen besonders belasteten Zentralräumen zunehmend Bedeutung bei der Lösung dieser Problematik zu.
Entscheidend für die Zukunft dieses Verkehrssystems wird die Tatsache sein, ob es gelingt im Rahmen der europäischen und nationalen Gesetzgebung den Trolleybus in seinen spezifischen Bedürfnissen zu berücksichtigen und ihm den Stellenwert einer Stadtbahn einzuräumen.

Bürgermeister Dr. Heinz Schaden und Verkehrsbetriebe-Direktor Gunter Mackinger

Salzburger Obus Positionspapier (pdf - 36kb)

Die Teilnehmer des internationalen Trolleybus-Symposiums waren beeindruckt von den innovativen Vorschlägen, die aus Salzburg für das System Trolleybus gemacht wurden. Foto: Rolf BICKELHAUPT